Jura
Die Fernuni bietet im juristischen Bereich den Studiengang Master of Laws an. Zulassungsvoraussetzung dafür ist, den Studiengang Bachelor of Laws erfolgreich abgeschlossen zu haben. Auch wäre es möglich, ein rechtswissenschaftliches Studium mit mindestens 180 ECTS abgeschlossen zu haben oder das erste Staatsexamen bestanden zu haben. Für ein Vollzeitstudium muss man ungefähr eineinhalb Jahre einplanen. Wer die Teilzeitvariante wählt, muss mit entsprechend längeren Studienzeiten rechnen.
Das Studium ist modular aufgebaut. Jeder Student ist verpflichtet, während seines Studiums acht Module zu belegen und erfolgreich abzuschließen. Eines der Module ist das Schreiben der Masterarbeit. Da jedes Modul sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten wird, ist man als Student recht flexibel und muss sich nicht an Vorgaben halten. Der Stundenplan eines jeden Studenten ist aus Pflicht- und Wahlfächern zusammengesetzt. Durch die Pflichtmodule wird gewährleistet, dass jeder Absolvent zukünftig über ein Maß an Grundwissen verfügt und für die Arbeitswelt gerüstet ist. Durch die Wahlmodule ist eine Spezialisierung nach den Wünschen und Interessen des Einzelnen möglich.
Die Module werden durch je eine Klausur abgeschossen, für die sich der Studierende zuvor anmelden muss. Vor der Zulassung zur Klausur wird von Seiten der Fernuni geprüft, ob die nötigen Leistungsnachweise vorliegen. Der Student kann im ersten Semster unter folgenden Modulen wählen:
• Zivilrecht
• Öffentliches Recht
• Strafrecht
• Verfahrensrecht
Im zweiten Master-Semester hat er die Wahl zwischen
• Rechtsgeschichte
• Rechtsphilosphie und -theorie
Im dritten Studiensemester stehen ebenfalls Wahlmodule zur Verfügung und die Masterarbeit muss angefertigt werden.
Mit dem juristischen Abschluss Master of Laws stehen einem vielfältige Berufsmöglichkeiten offen. Zwar kann man momentan noch nicht als Rechtsanwalt tätig werden, aber es stehen einem viele Bereiche im Wirtschafts- und Verwaltungsbereich offen. Im Gegensatz zu Juristen können Absolventen des Studiengangs LL.M. nämlich die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von rechtlichen Handlungen abschätzen und dies auch von steuerlicher und buchhalterischer Perspektive aus. Wer den Staatsdienst für sich entdeckt hat, ist ebenfalls gut gerüstet. Nach der allgemeinen Laufbahnverordnung berechtigt ein Master zu Arbeiten im Höheren Dienst.